Sicherheitsdienst

Sicherheitsdienste sind eine wichtige Dienstleistung für den Objektschutz, für Veranstaltungen und den Personenschutz. Über öffentliche Wachdienste wie den Polizeidienst hinaus werden sie heute zunehmend durch Outsourcing an Privatfirmen vergeben.

Modernes Facility Management unterscheidet zwischen drei Kernbereichen: infrastrukturelles, technisches und kaufmännisches Facility Management. Im ersten Bereich sind die Sicherheits-Dienstleistungen neben den Reinigungsdiensten die bedeutendste Komponente.

Dienstleistungsspektrum Sicherheitsdienst

Das Dienstleistungsspektrum dieses Wirtschaftszweiges und untergeordneter Berufsgruppen umfasst in der Regel die folgend aufgeführten Sicherheitsdienstleistungen.

Objektschutz
Absicherung eines Objektes durch hierfür qualifiziertes Personal
Veranstaltungsservice
Einlasskontrollen, Ordner, Kassenkontrollen
Brandschutz
Brandwachen, Sprinklerproben, Feuerwehrparallelaufschaltungen
Revierdienst
Aufschließen und Verschließen von Liegenschaften sowie Streife durch mobile Streifendiensteinheiten
Alarmaufschaltung
Aufschaltung von Gefahrenmeldeanlagen und Videoüberwachungssystemen gemäß VdS-Richtlinien sowie Alarmverfolgung

Aufgaben Sicherheitsdienst

Sicherheitsdienstleistungen Sicherheitsdienst

Häufig vorkommende Aufgaben eines einschlägigen Dienstvertrags für Sicherheitsdienstleistungen sind:

  • Bewachung von Museen (Separatwachdienst)
  • Objekt- und Werkschutz
  • Pförtner-Tätigkeiten
  • Kontrollaufgaben (Kontrolle von Mitarbeitern, vorbeugender Brandschutz und weitere)
  • Personenschutz, bewaffnet und unbewaffnet
  • Geld- und Werttransporte
  • Sicherheitskurierdienste
  • Geldbearbeitung
  • Überwachung von Gefahrenmeldeanlagen (über eine Notruf- und Serviceleitstelle (NSL))

Sonstige Dienstleistungen Sicherheitsdienst

Das Tätigkeitsbild des Sicherheitsdienstes hat in den letzten Jahren eine erhebliche Wandlung erfahren. Im Rahmen des verstärkten Outsourcings von betrieblichen Aufgaben werden immer mehr Tätigkeiten an den Sicherheitsdienst übertragen. Neben Kosteneinsparungen sind für einen Auftraggeber wichtige Argumente, dass die Sicherheitsmitarbeiter ohnehin schon im Objekt tätig sind und dass neben der Kenntnis von Abläufen auch die Schlüsselgewalt und damit der Zugriff auf viele Prozesse im Unternehmen vorhanden sind.

Zusatzdienstleistungen Sicherheitsdienst

  • Reinigungsdienste
  • Winter- und Streudienste
  • Logistikdienstleistungen wie Warenannahme oder innerbetriebliche Transporte (auch mit Gabelstaplern)
  • Kurier- und Botendienste
  • Postservice
  • Tätigkeiten nach Arbeitssicherheitsgesetz (Fachkraft für Arbeitssicherheit)
  • Toraufschlussdienste (Öffnen eines Werkstores zu einer bestimmten Zeit so etwa bei Arbeitsbeginn)
  • Planung, Handel, Montage, Wartung und Reparatur von Alarm- und sonstiger Sicherungstechnik
  • Kontrolle und Steuerung von Produktionsprozessen
  • Telefonservice
  • Regalservice (Ein- und Ausräumen von Waren in Regalen von Supermärkten)
  • Sanitäts- und Rettungswesen
  • Umzugsservice
  • Wartung und Instandsetzung von technischen Systemen
  • Überwachung und Kontrolle im öffentlichen Personennahverkehr
  • Überprüfung und Instandsetzung von Handfeuerlöschgeräten
  • Abfallentsorgung
  • Führen von Kleinkassen (bei Parkhäusern, Museen oder Veranstaltungen)
  • Hausmeisterdienste
  • Arbeitnehmerüberlassung und Personalleasing sowie auch
  • Servicedienste rund um das Kfz (Betanken, Waschen sowie Servicefahrten aller Art mit Kfz von Auftraggebern).

Der Begriff „Ordner“ Sicherheitsdienst

Für öffentliche Veranstaltungen gibt es bestimmte Kräfte, die allgemein für Ordnung zu sorgen haben: die so genannten „Ordner“.

  • Kulturveranstaltungen
  • Sportveranstaltungen
  • Bälle und andere Tanzveranstaltungen
  • Messen und Ausstellungen
  • Kongresse

Zu schützende und befriedende Objekte/ Einrichtungen Sicherheitsdienst

Objekte, in denen Sicherheitsdienste tätig sein können:

  • Kasernen
  • Bürogebäude (Botschaftsgebäude, öffentliche Einrichtungen, Museen)
  • Energieanlagen (Kernkraftwerke)
  • Lager (meist für wertvolle Güter oder Gefahrgut, wie Sprengstoffe und leicht entzündliche Stoffe, Munitionsdepots)
  • Bahnhöfe (DB Sicherheit GmbH), Bahnen (U-Bahn-Wache) und Flughäfen (Sicherheitskontrolle)
  • Diskotheken und Clubs
  • Stadien
  • Privatgebäude
  • Häfen
  • Museen

Die Angehörigen des Sicherheitsdienstes üben im Allgemeinen die Schlüsselgewalt und das Hausrecht als Besitzdiener in den Objekten aus.

Zulassungsvoraussetzungen und Grundlagen in Deutschland Sicherheitsdienst

Rechtliche Grundlagen Sicherheitsdienst

Rechtliche Grundlage für das Tätigwerden sind § 34 a der Gewerbeordnung (GewO) und die Bewachungsverordnung (BewachV). Mitarbeitern von privaten Sicherheitsdiensten stehen nur die jedermann zustehenden Rechte der Bürger (Jedermannsrecht § 127 Abs.1 StPO – vorläufige Festnahme) wie beispielsweise der § 32 StGB (Notwehr), Nothilfe, Notstand und dem § 123 StGB (Hausrecht) zu. Ausnahmen ergeben sich durch die Beleihung mit hoheitlichen Rechten; in Deutschland gilt das für die Bereiche Luftverkehr, Kernkraftwerke und Bundeswehr.

Dienstkleidung und Uniform Sicherheitsdienst

Bestimmt der Sicherheitsdienst für seine Sicherheitsmitarbeiter eine Dienstkleidung, so hat er gemäß § 12 BewachV dafür zu sorgen, dass sie nicht mit Uniformen der Angehörigen von Streitkräften oder behördlichen Vollzugsorganen verwechselt werden kann und dass keine Abzeichen verwendet werden, die Amtsabzeichen zum Verwechseln ähnlich sind. Sicherheitsmitarbeiter, die eingefriedetes Besitztum in Ausübung ihres Dienstes betreten sollen, müssen eine Dienstkleidung tragen. Durch die fortschreitende Änderung der deutschen Polizeiuniformen sehen diese vielen Dienstbekleidungen der privaten Wachdienste sehr ähnlich. Das Problem besteht aber darin, dass der Staat den Sicherheitsdiensten im Nachhinein die Verwendung ihrer vorhandenen Uniformen nicht untersagen kann.

Versicherung Sicherheitsdienst

Gesetzliche Vorgaben: Der gesetzliche Mindeststandard für die Haftung wird als Pflichtversicherung über den § 6 BewachV festgelegt. Danach ist das Sicherheitsunternehmen dazu verpflichtet, eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestversicherungssummen zu haben: 1.000.000 EUR Personenschäden, 250.000 EUR Sachschäden, 15.000 EUR Abhandenkommen bewachter Sachen und 12.500 EUR reine Vermögensschäden. Die Leistungen des Versicherers für alle innerhalb eines Versicherungsjahres verursachten Schäden müssen mindestens das Doppelte der genannten Mindestversicherungssummen betragen.

Problematik Sicherheitsdienst

Es gibt zwei grundsätzliche Tendenzen, die den gesetzlichen Mindeststandard des Versicherungsschutzes als unzureichend ausweisen. Zum einen ist die Wertekonzentration in vielen zu bewachenden Objekten wie Industrieanlagen, Rechenzentren oder Speditionslägern deutlich gestiegen, so dass die Mindestsummen häufig nicht einmal ansatzweise genügen, um einen Schaden zu ersetzen.[1] Zum anderen hat sich das Tätigkeitsspektrum deutlich vom Sicherheitsdienst weg hin zum umfassenden Dienstleister entwickelt. Der Versicherungsschutz vieler Bewachungsunternehmen hat diesem Wandel nicht Rechnung getragen. Die Betriebsbeschreibung „Bewachungsunternehmen“ ist regelmäßig unzureichend, um die Vielzahl von Aufgaben abzudecken und den dafür notwendigen Versicherungsschutz sicherzustellen.

In der Bewachungsverordnung wird kein Versicherungsschutz für Schlüsselverluste gefordert. Dennoch kann durch den Verlust eines einzigen Generalhauptschlüssels einer Schließanlage ein Schaden im sechsstelligen Bereich eintreten. Die Versicherungssummen für dieses Risiko sind häufig zu niedrig, so dass ein nicht versicherter Schlüsselverlust schon zur Insolvenz des Bewachungsunternehmens führen kann. Im Ergebnis muss der Auftraggeber bei dieser Konstellation den eingetretenen Schaden selbst tragen.

Anders als andere Arbeitgeber haftet der Sicherheitsdienst auch für strafbare Handlungen, die ein Sicherheitsmitarbeiter bei einem Auftraggeber bei Erfüllung der Dienstleistung begeht. Hierzu zählen Diebstähle aller Art und auch Brandstiftung. Immer wieder gibt es Fälle, in denen der Sicherheitsmitarbeiter das zu bewachende Objekt anzündet, woraus Schäden in Millionenhöhe resultieren können. In der Mehrzahl der Versicherungsverträge von Sicherheitsdiensten in Deutschland ist dieses Risiko nicht versichert.

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