Mitarbeiterbetrug braucht es eine Wirtschaftsdetektiv?

Immer mehr Unternehmen sind Opfer von Unterschlagung, Untreue und Betrug durch die eigenen Mitarbeiter betroffen. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen leiden vermehrt unter korrupten Mitarbeitern. Um den Gefahren der kriminellen Handlungen der Mitarbeiter erfolgreich aus dem Weg zu gehen hilft oftmals nur eines:

Der Arbeitgeber muss eine Detektei bzw. eine Wirtschaftsdetektiv einsetzen um den wirtschaftskriminellen Handlungen mit Hilfe eines Detektives auf den Grund gehen zu können.

Weitere mögliche Maßnahmen des Arbeitgebers um sich vor Mitarbeiterbetrug schützen zu können sind neben Detektei einsetzen auch alle anderen möglichen Kontrollmechanismen (wie zum Beispiel eine Überwachungskamera).

Noch eine mögliche Maßnahmen des Arbeitgebers ist eine enstrechende Absicherung gegen Mitarbeiterbetrug (etwa das Versperren von vertraulichen Akten oder Geld in einem Safe). Jeder Arbeitgeber muss sich einfach der Risiken bewusst sein die eine kleine bis mittlere Arbeitnehmeranzahl mit sich bringt.

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Die häufigsten Ursachen für Mitarbeiterbetrug:

Nur Leute in einer absoluten Ausnahmesituation sind in der Lage den eigenen Arbeitgeber zu betrügen. Meist handelt es sich um finanzielle Probleme (Schulden, die Finanzierung eines Suchtproblemes oder einfach ein zu hoher Lebensstandard) für die der Täter keinen anderen Ausweg mehr sieht. Immer häufiger sind aber auch nicht die finaziellen Probleme der Grund für Mitarbeiterbetrug. Auch zu hoher Leistungsdruck oder Frustration auf Grund von zu hohen Erwartungen seitens des Arbeitgebers lassen einen mental schwachen Mitarbeiter kriminell werden. Bei dem ersten Verdacht von Betrug -> mögliche Maßnahmen des Arbeitgebers -> Detektei einsetzen. Diese kann durch langjährige Erfahrung schnell den Übeltäter ausfindig machen.

Faktoren die einen Mitarbeiterbetrug überhaupt erst möglich machen:

a) schwache bzw. gar nicht erst stattfindende interne Kontrollen: Diese verursachen leicht die Begehung von Handlungen die das Unternehmen dauerhaft schädeigen.
b) die Position des Mitarbeiters: Oftmals sind gerade die Personen, die eine hohe Position in einem Unternehmen haben, auch diejenigen die den Arbeitgeber betrügen. Sie befinden sich in einer vermeidlichen Vetrauensposition und haben daher einfach leichter Zugang zu verdraulichen Objekten (Akten, Informationen, Wertgegenstände oder Geld). Nur wer überhaupt die Gelegenheit für Betrug hat, kann diesen auch ausführen.

Mitarbeiterbetrug wird umgangssprachlich auch als dolose Handlung bezeichnet!

Diese dolosen Handlungen werden in der Regel in drei unterschiedliche Arten unterteilt:
a) Korruption
b) Unterschlagung
c) Falschdarstellung (in diesem Fall behauptet ein Mitarbeiter, dass er sich dies oder jenes doch nur geliehen hätte oder eine andere dubiose Rechtfertigung wie etwa: alle anderen tun dies doch auch)

Symptome bzw. Indikatoren für diese dolosen Handlungen (Unterschlagung, Betrug und Untreue) sind unter anderem:
– es treten vermehrt Unregelmäßigkeiten und Ungereimtheiten im Bereich des Rechungswesens auf
– intere Kontrollschwächen nehmen kontinuirlich zu
– auch im Bereich der Analyse kommt es wiederholt zu Unregelmäßigkeiten
– ein extravaganter bzw. untypischer Lebensstil eines Mitarbeiters ist zu beobachten
– ein Mitarbeiter fällt durch ungewöhnliches Verhalten vermehrt auf
– es häufen sich Hinweise und Beschwerden anderer Mitarbeiter gegen eine bestimmte Person