Waffensachkunde und Waffensachkundeprüfung

Muss oder soll im Dienst als Sicherheitsdienste Mitarbeiter einige Waffe getragen werden,  so sind die deutschen Gesetze dafür zu berücksichtigen. Weiter möchten wir darauf hinweisen, dass die gesetzlichen Bestimmungen zu vorgenannten Waffenträgern von Bundesland zu Bundesland in Deutschland noch unterschiedlich geregelt sein können. Es gilt eine spezielle Waffenausbildung als Pflicht wenn bewaffnete  Sicherheitskräfte im Dienst eine Waffe tragen sollen oder müssen. Weiter schreibt die Berufsgenossenschaft vor, dass viermal im Jahr so genannte Schießübungen durchgeführt werden müssen, die in einem bestimmten Schießstand durchgeführt werden müssen, der ebenfalls bestimmten Vorschriften genügen muss. Wir stellen jedoch im täglichen Arbeiten mit unseren Waffenträgern fest, dass viele Sicherheitsmitarbeiter immer noch nicht gut genug mit ihrer Waffe vertraut sind. Dies liegt auf der daran, dass die Waffen beim Sicherheitsunternehmen lagern und nur dann an den Waffenträger übergeben werden, wenn dieser sich im Einsatz befindet.

Im deutschen Waffenrecht ist  der Umgang mit Waffen und Munition geregelt. Es schreibt den Nachweis einer Sachkunde (Waffensachkunde) vor. Dieser Nachweis kann im Rahmen einer Waffensachkundeprüfung durch den einzelnen Waffenträger erbracht werden. Der Mitarbeiter hat den Nachweis der Sachkunde dann erbracht, wenn er seine Waffen Sachkundeprüfung erfolgreich bestanden hat oder seine Sachkunde  durch eine Tätigkeit oder Ausbildung nachweist.  Zur Vorbereitung einer solchen Waffen Sachkundeprüfung kann entsprechende Literatur herangezogen werden sowie vorbereitende Seminare  vom Mitarbeiter belegt werden. Solche Seminare zur Vorbereitung auf eine Waffensache um die Prüfung werden von verschiedenen Vereinen und Verbänden und auch Interessengemeinschaften angeboten.

Zahlreiche Seminare zu den Themen Waffensachkunde und Security bietet www.mondev.eu an.

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